Neue KfW-Förderrichtlinien ab 01.07.2010 für energieeffizientes Bauen
(Programm-Nr. 153)

Finanzierung des energetisch hochwertigen Neubaus von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes"

Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung der Errichtung, der Herstellung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern.

Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.

Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten wird bei Nachweis des erreichten KfW-Effizienzhaus-Niveaus 40 oder 55 / Passivhaus ein Teil der Darlehensschuld erlassen (Tilgungszuschuss).

Gefördert wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Als Herstellung gilt auch die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten sowie die Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude bei anschließender Nutzung als Wohngebäude.

Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.

Es werden auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV2009) drei unterschiedliche Niveaus gefördert:

  • KfW-Effizienzhaus 40
  • KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus
  • KfW-Effizienzhaus 70

Weitere Infos unter: www.kfw.de